Dieser Artikel beschreibt den praktischen Umgang mit dem Standrohr: Vorbereitung, Verkehrssicherung, Anmeldung bei der Gemeinde und Schritt-für-Schritt-Bedienung.
Zur Ausleihe bei der REWAG (Kosten, Abholung, Standorte) siehe: standrohr-ausleihe
Bevor das Standrohr aufgestellt wird, kurz die Gemeinde Tegernheim (Gemeindeverwaltung) informieren. Die REWAG empfiehlt das ausdrücklich. Bei längerer Standzeit zusätzlich kurz Bescheid geben. Optional auch Anwohner informieren.
Eine formelle Genehmigung ist für kurze Standzeiten auf einer verkehrsruhigen Nebenstraße in der Regel unkompliziert. Bei regelmäßiger oder längerer Nutzung ggf. eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO beantragen – das erledigt die Gemeindeverwaltung.
Die Haftung liegt bei der Solawi. Wer das Standrohr aufstellt, trägt die Verkehrssicherungspflicht gemäß RSA 21 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) und § 823 BGB.
Mindestanforderungen:
Standzeit so kurz wie möglich halten. Eine Standzeit bis ca. 23 Stunden ist laut REWAG grundsätzlich unproblematisch, sofern ordnungsgemäß abgesichert. Außerhalb der Arbeitszeit: Standrohr immer abbauen und unter Verschluss halten.
Erklärvideo (Stadtwerke Bad Homburg, Ablauf identisch): https://www.youtube.com/watch?v=FKlD5jiwxzc
Offizielle REWAG-Anleitung als PDF (auf der Hausanschluss-Seite unter „Bauwasser und Zählerstandrohre„ verlinkt):
→ REWAG: Hinweise für die Benutzung von Unterflurhydranten mit Standrohren (PDF)
<note> Kommt nach Öffnen kein Wasser: Hydrant und Kappe wieder schließen und sofort den Entstördienst anrufen: 0941 601-3444 </note>
Bei Frost Nutzung auf Notfälle beschränken. Nach jeder Entnahme bei Frost sofort Hydrantenabsperrung schließen und Standrohrventil öffnen, damit Standrohr und Hydrant entleeren können. Glatteisbildung durch austretendes Wasser vermeiden.
0941 601-3444 – Tag und Nacht erreichbar.
Anrufen wenn: