Die Satzung regelt nur, dass Beschlüsse der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst werden (§ 12 Abs. 6 der Satzung). Details zur Stimmenzahl pro Mitglied bzw. Haushalt: siehe Satzung.
Beitritt: Meld dich zunächst formlos (siehe Kommunikationskanäle). Du bekommst dann alle nötigen Infos sowie das Beitrittsformular zugeschickt. Formal ist der Aufnahmeantrag schriftlich oder elektronisch an den Vorstand zu richten (§ 5 Abs. 3 der Satzung), der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
Austritt: Der Austritt ist zum Ende des Kalenderjahres mit dreimonatiger Frist möglich, oder auch unterjährig, wenn ein Ersatzmitglied gefunden und aufgenommen wurde (§ 6 Abs. 2 der Satzung). Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand (§ 6 Abs. 3).
Es gibt volle und halbe Gemüseanteile. Halbanteile sind auf zwei Gruppen aufgeteilt, die sich bei der Abholung abwechseln: Eine Gruppe holt an ihrem Termin einen vollen Anteil ab, dafür nur alle zwei Wochen statt jede Woche. Unterm Strich kommt so die Hälfte der Erntemenge eines vollen Anteils zusammen. Welche Gruppe in welcher Woche dran ist, steht im Vereinskalender.
Es gibt zwei getrennte Beiträge:
davon, ob ein Ernteanteil bezogen wird). Deckt die laufenden Vereinskosten.
bis Februar. Die Höhe schätzt jedes Mitglied selbst ein, orientiert am Gemeinschaftsetat
und an der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (siehe auch [[diverses:faqs|FAQ]] zur Bieterrunde).
Details: Selbstverwaltungsordnung.
Pro Familie bzw. Haushalt reicht eine Mitgliedschaft. Weitere Familienangehörige werden im Beitrittsformular mit Namen und Geburtsdatum angegeben und können am Vereinsleben teilnehmen, ohne selbst einen eigenen Ernteanteil zu benötigen.