Der Prozess beginnt damit, dass ein Mitglied das andere bittet, zu einer Einigung zukommen. Sind beide dazu bereit, dann geht es weiter mit:
Die beiden setzen sich zusammen und versuchen das Problem untereinander zu lösen.
Das Mitglied, das den Prozeß angestoßen hat, muss eine klare Bitte äußern und die andere Person muss möglichst klar auf die Anfrage antworten („ja“, „nein“, Gegenvorschlag etc.)
Wenn keine Lösung gefunden wird, mit der beide einverstanden sein können, dann suchen sie sich eine andere Person, der beide vertrauen, als Vermittler*in. Diese Person unterstützt die beiden Konfliktparteien darin, zu einer Übereinkunft zu kommen, sie kann aber keine Lösung vorschreiben.
Wenn die Vermittlung fehlschlägt, wird ein Gremium aus Personen gebildet, die von dem Thema betroffen sind. Auch hier besteht die Rolle des Gremiums darin, zuzuhören und bei der Formulierung einer Übereinkunft zu helfen. Das Gremium kann keine Entscheidung bestimmen, hat meist aber ausreichend moralisches Gewicht, um eine Einigung zu erzielen.